MRG LOGISTIK
Durch den Werkvertrag werden wir, die Firma Mrg Logistik GmbH, zur Herstellung des versprochenen Werkes verpflichtet
(§ 631 BGB).
Wir halten unsere Versprechen! Akkurat, termingerecht und in guter Qualität.
Die Vergütung erfolgt ausschließlich leistungsbezogen, zum Beispiel pro Stück oder Pick. Das bedeutet für Sie, Sie zahlen nur die Leistung, die auch erbracht wurde.
Zudem haften Wir für selbst verursachte Schäden. Eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung ist bereits abgeschlossen.
Somit ist Ihre Ware während der Lagerbewirtschaftung mit uns gut versichert.
Für Sie stellen wir einen Projektleiter zur Verfügung, der Ihr alleiniger Ansprechpartner wird. Er unterweist unsere Mitarbeiter. Unser „Mann“ ist allein weisungsbefugt gegenüber unseren Mitarbeitern.
Wir tun was wir können.